Anmeldung und Gebühren
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Anmeldung und Gebühren
Eine Anmeldung zur Betreuung musss immer schriftlich mit dem Anmeldeformular erfolgen und gilt für das ganze Schuljahr, kann vor Weihnachten jedoch geändert/gekündigt werden.
Die Gebühren werden immer in Monatssätzen erhoben.
Hierbei wird unterschieden:
- Frühbetreuung VGS
- 6. Stunde-Betreuung VGS
- Ganztagesbetreuung GB
Die Sätze steigen jährlich um 3 % an. Alleinerziehende und das zweite Betreuungskind einer Familie zahlen nur den halben Betreuungssatz. Das Mittagessen wird ebenfalls als Monatspauschale erhoben, unabhängig davon wie viele Tage das Kind jeweils anwesend war/ wie viele Ferientage es gab.